Seit dem 01.01.2014 bin ich als Psychologische Psychotherapeutin in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg niedergelassen. Gesetzlich Versicherte aller Kassen können daher - ebenso wie privat Versicherte - bei krankheitswertigen Störungen bei mir eine psychotherapeutische Behandlung als Versicherungsleistung erhalten. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie bei Ihrem ersten Termin in jedem Quartal Ihre Versichertenkarte mitbringen.

Gesetzlich Versicherte können drei sogenannte Sprechstunden in Anspruch nehmen. An die Sprechstunden kann sich eine Akutbehandlung im Umfang von maximal 12 Sitzungen anschließen. In Abhängigkeit von der Belastung und der Komplexität der Problematik kann jedoch auch nach mind. zwei weiteren Probegesprächen (sogeannte probatorische Sitzungen) eine weiterführende Behandlung beantragt werden. Eine Kurzzeittherapie besteht aus 24 Stunden, eine Langzeittherapie aus 60 Stunden. Eine Verlängerung auf 80 Sitzungen ist in begründeten Fällen möglich.

PrivatpatientInnen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) behandelt. Die Psychotherapeutin hat kein Rechtsverhältnis mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle, sondern schließt direkt mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. Sie erhalten eine Rechnung am Quartalsende. Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe zur Kostenerstattung ein.
Die Übernahme der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch Ihre private Krankenversicherung ist von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind uneinheitlich und reichen von der vollen Kostenübernahme über bestimmte Jahreskontingente (z.B. 20 Sitzungen pro Jahr) bis hin zum Leistungsausschluss für Psychotherapie. Bitte erfragen Sie bei Interesse an einer Behandlung bei Ihrer Versicherung die Konditionen einer Kostenübernahme.

Verhaltenstherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe. Hierfür ist die Beantragung einer Psychotherapie mittels spezieller Formulare der Beihilfe erforderlich. Bitte fordern Sie diese bei Ihrer Beihilfestelle an. Beihilfeberechtigte haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen. Bei einer Psychotherapie schließt sich die private Krankenversicherung meist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den vertraglich vereinbarten Kostenanteil. Es ist jedoch sinnvoll, bei der privaten Krankenversicherung nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.

Selbstzahler: Sollten Sie keine Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenversicherung wünschen, können Sie die Behandlungskosten selbstverständlich auch selbst übernehmen. Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Vereinbarte Therapiestunden können Sie bis zu 2 Arbeitstage im Voraus absagen. Bei kurzfristigeren Absagen berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des üblichen Honorars, wenn ich den Termin nicht anderweitig vergeben kann. Dringende Notfälle sind ausgenommen.